Kultusministerin Frauke Heiligenstadt hat den langjährigen Streit mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) um die Sozialversicherungsbeiträge für die so genannten Honorarverträge an den niedersächsischen Ganztagsschulen beendet. Das Land und die DRV haben eine Vereinbarung über die einvernehmliche Abwicklung des laufenden Betriebsprüfungsverfahrens geschlossen. Demnach sollen sozialgerichtliche Rechtsstreitigkeiten beigelegt und künftig vermieden werden.

Die Ministerin hat das Kabinett und die Mitglieder des Ausschusses für Haushalt und Finanzen im Niedersächsischen Landtag darüber informiert. „Das Problem hat die Schulen in den letzten Jahren immer wieder verunsichert. Wir haben nach nur wenigen Monaten eine einvernehmliche Lösung erzielt", so Heiligenstadt.

Die Prüfungen der DRV haben bestätigt, dass es sich bei den Honorarverträgen an den Ganztagsschulen überwiegend nicht um selbstständige Tätigkeiten, sondern weitgehend um Arbeitsverhältnisse gehandelt hat. Die Honorarkräfte waren in der Praxis so in den Schulalltag eingebunden, dass von einer selbstständigen Tätigkeit nicht mehr die Rede sein konnte. Somit lag eine abhängige Beschäftigung vor, die wiederum die Sozialversicherungspflicht auslöst. Dies entspricht der Einschätzung, die bereits der Landesrechnungshof aufgrund seiner Prüfungen im letzten Jahr äußerte. Das Kultusministerium erkennt diese Rechtsauffassung an.

„Die Befürchtungen, die wir als Opposition immer wieder formuliert haben, haben sich leider bestätigt und wir müssen nun die Zeche zahlen. Es ist aber wichtig festzustellen, dass von sofort an in vielen Tausend Fällen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Ganztagsschulen die zustehenden Rentenbeiträge nachgezahlt und somit eine soziale Absicherung bewirkt wird", betonte Ministerin Heiligenstadt. „Es herrscht endlich arbeits- und sozialrechtliche Klarheit für alle Beteiligten. Und wir können uns jetzt wieder auf die positiven Effekte der Ganztagsschule konzentrieren, die durch die Fehlentwicklungen der letzten Jahre überlagert wurden" fügte die Ministerin hinzu.

Anhand der vom Land übermittelten Daten überprüft die DRV derzeit ca. 23.000 Verträge. Nach dem derzeitigen Stand der Betriebsprüfung wird die Abwicklung auf der Basis der beschlossenen Vereinbarung noch bis ins Jahr 2015 andauern und das Land ca. 12 Mio. Euro an Nachzahlungen kosten. Die Mittel dafür sind in der mittelfristigen Finanzplanung der Niedersächsischen Landesregierung bereits eingeplant.

„Durch die Einigung mit der Deutschen Rentenversicherung werden langwierige Streitigkeiten vermieden und es kehrt sehr schnell Rechtsfrieden ein. Ein großer Vorteil ist auch, dass uns ein erheblicher Verwaltungsaufwand, z. B. durch aufwändige Gerichtsverfahren und die Überprüfungen vor Ort, erspart bleibt", sagte Heiligenstadt.

Eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Land und DRV soll helfen, künftig frühzeitig sozialversicherungsrechtliche Probleme zu identifizieren und einvernehmlich zu klären.