Im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplanentwurf 2013 der Landeshauptstadt Hannover wurde die Verwaltung beauftragt, eine Drucksache vorzulegen, die Herausforderungen sowie Handlungs- und Regelungsbedarfe durch den verstärkten Zuzug aus Osteuropa beschreibt. Dabei sollte u.a. auch auf Regelungsbedarfe der übergeordneten Politik auf Landes-, Bundes- und
europäischer Ebene eingegangen werden.

Besonders wichtig für die AfB ist der Bericht unter 4.5 zur Schulsituation in Hannover.

Vorwort

Das Thema der verstärkten Zuwanderung aus Staaten Südosteuropas und die damit verbundenen Problemlagen – auch und gerade auf kommunaler Ebene – war in den letzten Monaten Gegenstand zahlreicher Gespräche und Veröffentlichungen auf unterschiedlichen Ebenen.

Insbesondere haben hierzu der Deutsche Städtetag, der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge und eine von der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder (ASMK) eingesetzte Kommission, letztere als „Bund- Länder- Arbeitsgemeinschaft“ und unter kommunaler Beteiligung, wichtige Problemaufrisse vorgelegt sowie Lösungsbeiträge für Einzelfragen erarbeitet. Auch die Bundesregierung hat, z.B. in der Beantwortung parlamentarischer Anfragen, wiederholt zu diesem Komplex Stellung genommen.

Die Verwaltung der Landeshauptstadt Hannover hat sich an diesen Prozessen beteiligt und in die Gremien und Entschließungen ihre jeweiligen Kenntnisse und Vorschläge eingebracht. Aus den so erarbeiteten Papieren wird deshalb im Folgenden, z.T. in komprimierter Form, teilweise wiedergegeben und generell Bezug genommen.

4.5 Schulsituation in Hannover

4.5. Schulsituation

Der Schulträger ist bemüht, den Schulkindern der Zugewanderten schulisch eine Heimat zu bieten. Dazu gehört, dass Kindern, die von mehreren Umzügen im Stadtgebiet betroffen sein können, ein Verbleib an ihrer Einschulungsschule ermöglicht wird, um eine Kontinuität für die entstandenen Bezüge zu erhalten.

Über den Besuch von Sprachlernklassen soll der Zugang und das Erlernen der deutschen Sprache erleichtert werden. Im Rahmen von zur Verfügung stehenden Plätzen werden Einschulungen an Ganztagsschulen vorgenommen. Die Ganztagsschulen bieten beste Voraussetzungen über eine größere Zeitspanne Raum für Lernerfahrungen und soziale Kontakte zu bieten.

Darüber hinaus können die Eltern z.B. eine Früh- und Spätbetreuung nutzen. Die Schulen klären in Einzelfällen die Fragen des Schülertransportes mit der Region Hannover.

Für die Kinder der Zugewanderten besteht ebenso wie für deutsche Kinder die allgemeine Schulpflicht. Die Schulpflicht beginnt mit einem Aufenthalt von fünf Tagen in Niedersachsen. Zuständig im Grundschulbereich ist die Schule, in deren Schuleinzugsbereich das Kind wohnt.
Ausgehend vom Prinzip der wohnortnahen Beschulung in der Grundschule hat die Landesschulbehörde in diesem Bereich darauf verzichtet, zentrale Sprachlernklassen einzurichten. Für den Bereich der Sekundarstufe I gilt das gesamte Stadtgebiet als Einzugsbereich. Zureisende Jugendliche, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, sollen
den berufsbildenden Bereich besuchen. Meldebescheinigungen oder Zeugnisse sind zur Aufnahme in der Schule nicht notwendig; die zuständige Schule überwacht die Schulpflicht und übernimmt die Beratung der Familien – auch die Schullaufbahn betreffend.

Stehen Plätze in den Sprachlernklassen zur Verfügung, können die Kinder bei fehlenden Deutschkenntnissen diese besuchen. Andernfalls sind sie in den Regelschulen aufzunehmen. Eine Umfrage im Kreis der Schulleiter/-innen hat ergeben, dass die vorhandenen Sprachlernklassen überfüllt sind und weitere Kinder nicht mehr aufnehmen können. Rückmeldungen, nach denen Regelschulen die Aufnahme eines Kindes verweigert haben, ist nachgegangen worden. Die Landesschulbehörde hat die Schulleitungen noch einmal schriftlich auf die geltenden schulrechtlichen Bestimmungen im Umgang mit diesem Personenkreis hingewiesen.

Erschwerend ist, dass viele Kinder Analphabeten sind und selbst im Unterricht der Sprachlernklassen völlig überfordert sind. Hinzu kommen die eigenen Wertvorstellungen von einigen Zugewanderten, in denen ein regelmäßiger Schulbesuch keinen sehr hohen Stellenwert hat bzw. Schulpflicht nicht ernst genommen wird.
Betroffene Schulen erhalten zusätzliche Stunden für die Einrichtung von Förderkursen zum Erlernen der deutschen Sprache. Für den Sekundarbereich I existieren derzeit zwölf Sprachlernklassen, die von bis zu 16 Schülerinnen und Schülern besucht werden können. In diesen Klassen können die Kinder und Jugendlichen bis zu einem Jahr verbleiben und sollen auf den Besuch der Regelschule vorbereitet werden. Probleme bereitet dabei sowohl
die Zunahme der Zuwanderung insgesamt als auch die Zunahme der Anzahl der nicht alphabetisierten Kinder. Die Lehrkräfte sind auf diese Problemgruppe nur selten vorbereitet. Das Niedersächsische Kultusministerium hat seit drei Jahren das „Netzwerk für Deutsch als Zweit- und Bildungssprache, Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenz in
Niedersachsen“ installiert. In drei Phasen nehmen viele Schulen aller Schulformen der Stadt Hannover an diesem Projekt teil. Die beteiligten Schulen sollen befähigt werden, alle Fragen im Zusammenhang der Sprachbildung – sei es die Förderung von Bildungssprache bei Kindern mit Migrationshintergrund bis zur Beschulung von Kindern mit geringsten Deutschkenntnissen – systematisch und kooperativ zu bearbeiten. Dabei geht es nicht nur um Probleme des Deutschen als Zweitsprache, sondern auch um die Würdigung der Mehrsprachigkeit in der Schule.
In den ersten zwei Jahren des Aufenthaltes ist eine Benotung der schulischen Leistungen nicht vorgesehen. In dieser Zeit können frei Bemerkungen über die Entwicklung des Leistungsstandes erstellt werden.

Wie viele Kinder von Zugewanderten in Hannover in den Schulen angemeldet worden sind, lässt sich nicht ermitteln, weil das Merkmal „Osteuropäischer Zuwanderer“ nicht definiert ist. Auffälligkeiten machen sich in der Regel an unentschuldigten Fehltagen fest. Erst bei Hausbesuchen durch die Lehrkräfte wird vielfach deutlich, dass die angegebene Wohnadresse nicht (mehr) von den Familien des Schülers/der Schülerin genutzt wird. Die Kinder dieses Personenkreises besuchen überwiegend Grund- und Hauptschulen, so dass sie sich auf über 60 Schulen verteilen können. In den Schulen wird in nicht wenigen Fällen festgestellt, dass die Kinder die Schule nicht mehr besuchen, nachdem eine Schulbescheinigung ausgestellt wurde.

Informationsdrucksache Nr. 2607/2013

Zur eingehenden Lektüre - die Infodrucksache der Landeshauptstadt Hannover