Die Verbesserung der Mobilität für die Menschen in Niedersachsen ist eines der zentralen Anliegen der Landesregierung. Wichtiger Bestandteil ist die Qualität des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Schülerbeförderung. Das niedersächsische Verkehrsministerium will jetzt die Schülerbeförderung (§ 45a Personenbeförderungsgesetz) auf kommunaler Ebene sichern und gleichzeitig deutlich mehr Geld als bisher für diesen Zweck und den ÖPNV insgesamt bereitstellen.

Heute Morgen haben Minister Olaf Lies sowie Hauptgeschäftsführer Heiger Scholz für den niedersächsischen Städtetag (NST) und Vizepräsident Bernhard Reuter für den niedersächsischen Landkreistag (NLT) zu der vorgesehenen Kommunalisierung eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Sein ausdrückliches Einvernehmen hat auch der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindetages, Marco Trips, erklärt.

Die Kernpunkte der Vereinbarung:

Die Kommunalisierung. Das Land wird mit Wirkung vom 1. Januar 2017 nicht mehr, wie bisher, die Ausgleichzahlungen für Rabatte im Schülerverkehr direkt an die beauftragten Verkehrsunternehmen auszahlen. Stattdessen sollen die für den ÖPNV ohnehin verantwortlichen Landkreise und kreisfreien Städte das Geld bekommen und mit den Verkehrsunternehmen abrechnen. Die Kommunen haben damit die Aufgaben- und die Ausgabenverantwortung. Sie können so lokale Bedingungen berücksichtigen und je nach örtlicher Situation Verbesserungen im ÖPNV und im Schülerverkehr organisieren.

Die Erhöhung der Mittel. Das Land zahlt für den Schülerverkehr weiter den bisherigen Betrag von rund 90 Millionen Euro jährlich. Dies wird aber künftig nur noch die 1. Säule der Finanzierung sein. Sie wird ergänzt um eine 2. Säule mit jährlich weiteren 20 Millionen Euro, die ebenfalls gesetzlich verankert werden soll. Sie soll für flexible Beförderungsangebote, weitere Maßnahmen für Mobilitätsverbesserungen und zur allgemeinen Attraktivitätsverbesserung des ÖPNV gerade im Hinblick auf die demographische Entwicklung schaffen. Die Mittelverteilung an die kommunalen Aufgabenträger erfolgt nach den Faktoren Einwohner, Fläche und Demografie mit Gewichtung je zu einem Drittel. Seitens des Landes wird es keine konkrete Vorgabe zur Verwendung der zugewiesenen Mittel geben - so lange sie der Verbesserung des ÖPNV-Angebotes dienen. Die kommunalen Aufgabenträger sind bei der Wahl der ihnen nach Europa- und Bundesrecht zustehenden Instrumente frei.

Die bisherigen Rabatte werden nicht angetastet, die Qualität bleibt. Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende sollen durch die Neuerungen keinesfalls schlechter gestellt werden. Künftig gilt landesweit eine Mindestrabattierung von 25 Prozent. Die bisherigen Rabatte sollen weiter gewährleistet werden. Die Qualität im Schülerverkehr wird mindestens auf dem bisherigen Niveau gehalten, und, wo immer möglich, verbessert.

Verkehrsminister Olaf Lies sagte zu der heute geschlossenen Vereinbarung:

„Mit der heutigen Unterschrift haben wir einen großen Schritt getan, um den Schülerverkehr in Niedersachsen zukunftsfähig zu machen. Das gilt ganz besonders für den ländlichen Raum. Noch in diesem Jahr werde ich den niedersächsischen Landtag bitten, eine entsprechende Änderung des Nahverkehrsgesetzes auf den Weg zu bringen. Dabei hoffe ich - bei diesem wichtigen Thema - auf große Einigkeit über die Parteigrenzen hinweg. Denn mit der Kommunalisierung des Aufgabenbereiches Schülerbeförderung erfüllen wir eine jahrzehntealte Forderung der Landkreise und kreisfreien Städte."

NLT-Vizepräsident Bernhard Reuter dazu:

„Die heutige Entscheidung des Wirtschaftsministers ist eine zukunftsweisende Weichenstellung zur Sicherung eines modernen und künftig von den Kreistagen vor Ort aktiv gestalteten ÖPNV in Niedersachsen. Die zusätzlichen Mittel werden helfen, die Qualität des ÖPVN auch in demografisch schwierigen Regionen weiter zu entwickeln, zum Beispiel durch flexible Bedienformen."

Für den NST erklärte Hauptgeschäftsführer Heiger Scholz:

„Die Fördermittel für die Schülerbeförderung kommen jetzt bei den Kommunen an, also bei denjenigen, die für diese Aufgabe verantwortlich sind. Wir erwarten dadurch mehr Transparenz und die Möglichkeit, das Geld dort einzusetzen, wo es für einen sinnvollen ÖPNV benötigt wird."

Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, sagte:

„Niedersachsen braucht ein sehr gut ausgebautes Netz der Schülerbeförderung als Rückgrat für den Öffentlichen Personennahverkehr. Gefördert werden müssen aber auch flexible Angebote, wie Bürgerbusse, Anrufsammeltaxis und Discobusse, die im Ländlichen Raum dringend gebraucht werden."

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, http://www.mw.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/land-gibt-deutlich-mehr-geld-fuer-oepnv-und-schuelerbefoerderung-143510.html