Der Bericht der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung (HAZ) vom heutigen Freitag, wonach Gesamtschulen in Niedersachsen künftig selbst entscheiden dürfen, ob sie das Abitur nach 12 oder 13 Jahren anbieten, entbehrt jeder Grundlage. Darauf hat die schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Frauke Heiligenstadt, am Freitag in Hannover hingewiesen.

„Fakt ist: Der neue Erlass für Gesamtschulen ist unmittelbare Folge der gesetzlichen Änderung zur Einführung des Turboabiturs an Gesamtschulen vom Sommer des vergangenen Jahres. Es bleibt dabei, dass Integrierte Gesamtschulen in jedem Fall verpflichtet sind, das Turboabitur einzuführen. Es gibt keine Entwarnung für Eltern, Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler“, sagte Heiligenstadt.

Sie bekräftigte, die Kritik der SPD-Landtagsfraktion am Kurs der Landesregierung bleibe bestehen. „Eine frühzeitige Aufteilung der Schülerinnen und Schüler einer IGS bedeutet eine Spaltung der Schülerschaft und unterläuft damit die Grundsätze der Arbeit an Integrierten Gesamtschulen“, sagte Heiligenstadt.

Es bleibe dabei, dass spätestens nach der 8. Klasse entschieden werden müsse, welche Schülerinnen und Schüler in sogenannte „Z-Kurse“ des verkürzten Bildungsweges nach 12 Jahren unterrichtet würden. Heiligenstadt kritisierte zudem, dass bei der Zuweisung in die „Z-Kurse“ der Elternwille nicht maßgeblich ist.

Presseerklärung der Kultusministerin

Einführung des G8 an Gesamtschulen - Heister-Neumann: "Abitur nach 12 Jahren an Gesamtschulen und Gymnasien" - Flexibilität bei der inneren Gestaltung erweitert

HANNOVER. Der Landtag hat im Juni 2009 die Einführung des Abiturs nach 12 Jahren auch an den Gesamtschulen beschlossen. Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann teilte am Freitag mit, dass die Entwürfe der Verordnungen und Erlasse für die Umsetzung des Gesetzes fertig gestellt seien und in die Anhörung gehen. Die Entwürfe, wie die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen erfolgen könne, wurden von einer Arbeitsgruppe erarbeitet, an der unter anderem auch Vertreter der Gesamtschulen und der Gemeinnützigen Gesellschaft Gesamtschulen teilnahmen.

Kernelement ist dabei, wie das Abitur nach 12 Jahren an allen Gesamtschulen durchgeführt wird. Nach der neunten Klasse entscheidet der Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler, wer die Einführungsphase der Oberstufe der Gesamtschule besucht.
Schülerinnen und Schüler, die am Ende der neunten Klasse dieses Leistungsniveau nicht erreichen, würden dann, wie auch an den Haupt- und Realschulen, die dafür vorgesehene 10. Klasse besuchen und haben die Chance, den Erweiterten Sekundarabschluss I zu erreichen. Hieran anschließend gibt es wie bisher die Möglichkeit, das Abitur über die Fachgymnasien, die Gymnasien oder die Oberstufe der Gesamtschulen nach drei weiteren Schuljahren zu erreichen.

"Die Schulen erhalten eine Flexibilität bei der Fachleistungsdifferenzierung in den Jahrgängen 5 bis 8", sagte Heister-Neumann.

In den nächsten sechs Wochen haben die Verbände Gelegenheit, Stellung zu den Verordnungs- und Erlassentwürfen zu nehmen.

Mehr Informationen auf der Homepage des niedersächsischen Kultusministeriums

Das Kultusministerium hat mit Erlass vom 15.1.2010 die Entwürfe zur Umsetzung der untergesetzlichen Regelungen für das Abitur nach 12 Schuljahren an Gesamtschulen in das Anhörungsverfahren gegeben.

Die Anhörungsfrist endet am 26.2.2010.

Zum Abitur nach 12 Schuljahren an Gesamtschulen sind auf der Homepage des niedersächsischen Kultusministeriums zum Download verfügbar:

Anhörungserlass - PDF, 30 KB
Begründung zu den Änderungen - PDF, 31 KB
Entwurf KGS-Erlass - PDF, 133 KB
Entwurf IGS-Erlass - PDF, 141 KB
Entwurf Zeugnis-Erlass - PDF, 24 KB
Entwurf Versetzungsregelungen - PDF, 28 KB
Entwurf Abschlussregelungen - PDF, 37 KB
Entwurf Oberstufenregelungen - PDF, 104 KB