Das Kultusministerium muß sparen. Der Gesamtansatz wurde verringert und die aus ideologischen Gründen favorisierten "Oberschulen" sollen gefördert werden. Was liegt für CDU und FDP näher, als bei den neuen Gesamtschulen zu kürzen.

Die Eltern und SchülerInnen der neuen Gesamtschulen protestieren
Infostand zum Erhalt der IGSen: 15.03.2011 um 12.45 Uhr
Wirtschaftsministerium, Ecke Leinstraße/Markthalle, 30159 Hannover

und brauchen bei ihrem Protest unsere Unterstützung.

Pressemeldung zu den Einsparungen bei den neuen Gesamtschulen zugunsten der Oberschulen

IGS Badenstedt, Doris Koepke, Vorsitzende des Schulelternrates

Seit Regierungsübernahme der CDU/FDP im Jahr 2003 war die Neugründung von Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen ausgeschlossen und untersagt. Auf Druck von Opposition, Eltern, Lehrern und Gewerkschaften wurde das so genannte Errichtungsverbot 2008 gelockert. Zu den Gründungsvoraussetzungen der neuen Gesamtschulen gehört seitdem ein 5-zügiger Start mit mindestens 28 Kindern pro Klasse sowie eine Prognose der Schülerzahlen für 10 Jahre. Trotz dieser hohen Errichtungshürden konnten aufgrund des mehrheitlichen Elternwillens (Umfragewerte müssten hier dokumentiert werden) 2009 die IGS Stöcken, 2010 die IGS Badenstedt und die IGS Büssingweg gegründet werden.


Am 04.03.2011 hat der Kultusausschuss des Niedersächsischen Landtages einen Gesetzentwurf der Regierungsfraktion (CDU/FDP) angenommen, der einschneidende Änderungen des niedersächsischen Schulwesens vorsieht. Dabei geht es vor allem um die Gründungsvoraussetzungen der von der Landtagsmehrheit und der Landesregierung geplanten neuen Oberschulen als Ergänzung zu den vorhandenen Schulformen Gymnasium, Realschule, Hauptschule, Integrierte Gesamtschule, Förderschule. Oberschulen können demnach bis 2015 ohne Mindestzügigkeit gegründet werden, eine Pflicht zur Prognose von Schülerzahlen besteht nicht. Die Gesamtschulen müssen weiterhin eine Prognose über 10 Jahre vorlegen und die 5-Zügigkeit erfüllen. Die Klassenfrequenz soll auf 24 Schüler abgesenkt werden.

In der Planung des Kultusministeriums sind für die Jahrgänge 6 und 7 an den neuen Gesamtschulen keine weiteren Stunden für den Ganztag vorgesehen, obwohl der Ganztagsbereich zum Konzept der Gesamtschulen gehört, da das soziale Lernen ein pädagogischer Schwerpunkt dieser Schulform ist.
Diese Regelung hat einschneidende Konsequenzen und verunsichert die Eltern der neuen Gesamtschulen, da sie ihnen Planungssicherheit nimmt. Sie beinhaltet eine klare Benachteiligung, da sie dem Konzept der Integrierten Gesamtschule widerspricht.

In seiner Regierungserklärung vom 09.11.2010 weist Althusmann den Vorwurf der Benachteiligung der IGS zurück. Dabei verweist er lediglich auf eine Vielzahl von Funktionsstellen und damit Beförderungsmöglichkeiten, auf hohe Anrechnungsstunden und komfortable Arbeitszeitregelungen. Das Ganztagsangebot der IGSen erster Generation bezeichnet er als bewusst privilegiert, um Eltern damit zu locken. Für die Oberschule hingegen scheint das Ganztagsangebot kein Köder zu sein: „Wenn die Landesregierung nach Maßgabe des Landeshaushalts den Einstieg in die teilweise gebundene Ganztagsschule (in der Oberschule) beginnt, dann ist das gut investiertes Kapital zum Wohle der Zukunft unseres Landes“

Wir sind der Meinung:

Es kann und darf nicht sein, dass der Ganztagsbereich so unterschiedlich gewertet wird: Als Lockmittel bei den Gesamtschulen, jedoch als Investition in die Zukunft des Landes bei den Oberschulen.

Die Gründe für den hohen Bedarf an Ganztagsschulen sollten einem Kultusminister nicht fremd sein. Viele Kinder der neuen IGSen werden ohne Ganztagsangebote den Nachmittag auf der Straße, vor dem Fernseher oder vor dem PC verbringen. Der Ganztagsbereich ist Kernbereich des sozialen Lernens und gesellschaftlichen Handelns von Schule. Gerade die Gesamtschulen leisten hier hervorragende Arbeit: Bereitstellung einer warmen Mahlzeit für alle Schüler, sinnvolle Nachmittagsangebote, Fortführung der schulischen Aktivitäten des Vormittags.

Gerade auch für Schulen, die viele Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund beschulen, ist der Ganztagsbereich von besonderer Bedeutung. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, Angebote und Unterstützung kennen zu lernen und zu erfahren, die ihnen ohne das Ganztagsangebot verwehrt blieben. Gerade im Bereich des Ganztags findet bereits jetzt soziales Miteinander und Integration statt.

Wir unterstützen Herrn Althusmann in seiner Forderung nach Stabilität und Kontinuität in der Schulpolitik der Länder – die Kürzung der Förderung des Nachmittagsangebotes bei den neu gegründeten IGSen bewirkt jedoch genau das Gegenteil.

Kultusminister Althusmann erklärt, dass man darüber reden müsse, warum gerade in den Ballungsgebieten an den neuen IGSen so wenig Kinder mit Gymnasialempfehlung angemeldet würden, obwohl der Anteil dort sehr hoch sei. Uns verwundert es nicht, denn das Kultusministerium selbst verwehrte den neuen IGSen bei Gründung die gymnasiale Oberstufe für längere Zeit.

Des Weiteren sieht der Gesetzentwurf vom 04.03.2011 eine sukzessive Auflösung der Kooperativen Gesamtschulen vor, Neugründungen dieser Schulform sind nicht mehr zulässig. Nach Mitteilung des Kultusministeriums im Rechtsausschuss vom 02.03.2011 darf eine Oberschule mit Oberstufe nur eingeführt werden, wenn eine Gesamtschule (IGS) aufgelöst wird.

Landtagsjuristen hatten darauf hingewiesen, dass die 5-Zügigkeit bei der Gründung von Gesamtschulen im krassen Widerspruch zur nicht festgelegten Zügigkeit der Oberschule steht und damit verfassungsrechtliche Bedenken in der Gleichberechtigung bestehen.

Es hat den Anschein, dass die Einführung der Oberschule auf Kosten der bereits erfolgreich arbeitenden neuen Gesamtschulen und zu Lasten der dort beschulten Kinder geht.

Für den Schulelternrat der IGS Badenstedt Doris Koepke, Schulelternratsvorsitzende / Rückfragen ggf. bitte an DorisKoepke@arcor.de oder mobil: 0162-6168200

Brief an den Kultusminister H. Althusmann - Betreff: Ihre Sparpläne für neu gegründete Integrierte Gesamtschulen

Herrn Kultusminister Althusmann, Schiffgraben 12, 30159 Hannover

Hannover, 09.03.2011

Sehr geehrter Herr Minister Althusmann,

mit großer Verwunderung haben wir Ihre Stellungnahme vom 22.02.2011 im Artikel: „Althusmann bei Schulfrieden reserviert“, in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung zur Kenntnis genommen.

Sie suggerieren, dass wenn die Opposition ihre Bereitschaft in Richtung Oberschule gezeigt hätte, man über einen großen Schritt der Regierung in Richtung Absenkung der Mindestvoraussetzungen für neue IGSen hätte nachdenken können.

Aus uns vorliegenden Informationen geht hervor, dass Ihre Pläne für die neuen IGSen doch in eine ganz andere Richtung gehen. Sie haben in der Vergangenheit wiederholt zugesagt, dass die für den Ganztagsbereich benötigten Mittel bereitgestellt würden. Die Realität spricht allerdings eine ganz andere Sprache. Ihre drastischen Sparmaßnahmen im Bereich des Ganztagsschulangebotes und der Fördermaßnahmen sind für das Konzept einer Integrierten Gesamtschule inakzeptabel.

Sie haben in der Regierungserklärung vom 09.11.2010 argumentiert, dass das Ganztagsangebot der IGS erster Generation, lediglich ein Lockmittel für diese Schulform gewesen sei (S 9, Abs. 2). In selbiger Erklärung weisen Sie im Zusammenhang mit der neuen Oberschule, den Einstieg in die teilweise gebundene Ganztagsschule als „gut investiertes Kapital zum Wohle der Zukunft unseres Landes“ aus (S. 11, Abs. 3). Wir gehen davon aus, dass es eine Gleichstellung von Schülerinnen und Schülern aller Schulformen (in diesem Fall Integrierte Gesamtschulen vs. Oberschulen) geben müsste! Oder können Sie die hier von Ihnen aufgezeigten Unterschiede zu begründen? Es geht in allen Schulformen um Investitionen in die Zukunft!

Wissen Sie eigentlich, wie viele Kinder der IGSen ohne Ganztagsangebote den ganzen Nachmittag auf der Straße, vor dem Computer, vor dem Fernseher oder ohne sinnvolle Freizeitangebote verbringen würden? Dazu dann häufig auch ohne eine warme Mittagsmahlzeit? Hier leisten die IGSen eine wichtige Grundlage für die von Ihnen, in Ihrer Regierungserklärung erwähnte Zukunft unseres Landes bzw. unserer Kinder.

Gerade für Schulen, die viele Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund beschulen, ist der Ganztagsbereich von besonderer Bedeutung. Hier haben die Kinder die Möglichkeit, Angebote und Unterstützung kennen zu lernen und zu erfahren, die ihnen ohne das Ganztagsangebot verwehrt bleiben würden. Denn gerade im Bereich des Ganztags findet soziales Miteinander und Integration statt.

Auf S. 9, Abs. 3 Ihrer Erklärung halten Sie es für nötig, über die fehlenden Schülerinnen und Schüler mit Gymnasialempfehlung an den neuen IGSen zu reden. Das sehen wir auch so. Wenn Sie die entsprechenden Oberstufen mit genehmigt hätten, könnten diese Schulen mit Sicherheit auch entsprechende Zahlen aufweisen.
In all diesen Zusammenhängen fordern Sie, dass die Gesamtschulen den Konkurrenzkampf mit der von Ihnen auf Biegen und Brechen geforderten Oberschule annehmen sollen. Wir fragen Sie: Warum nimmt die Oberschule nicht den fairen Kampf mit gleichberechtigt ausgestatteten Gesamtschulen auf?

Wir fragen uns, wie wenig Vertrauen Sie in Ihre eigenen Pläne für die Oberschule haben, wenn Sie auf dem Weg dahin rücksichtslos den Integrierten Gesamtschulen die Grundlagen entziehen. So wie es sich jetzt darstellt, sind Ihnen die Kinder, die die IGSen besuchen oder besuchen wollen, dabei vollkommen egal.

Wir fordern Sie auf, diese Ungerechtigkeiten, ausgetragen auf dem Rücken von Schülerinnen und Schülern der IGSen sofort einzustellen und die erforderlichen Mittel für eine soziale, pädagogische und sinnvolle Nachmittagsbetreuung und für die dringend erforderlichen Fördermaßnahmen bereit zu stellen.

Weiterhin fordern wir Sie auf, die Gründungsvorsaussetzungen für
alle Schulen anzugleichen, damit es alleine dem Elternwillen obliegt, welche Schule angewählt wird.

Sie als Kultusminister sollten Ihre Verantwortung gegenüber allen Schülerinnen und Schülern nicht aus den Augen verlieren. Sich so einseitig zu positionieren, entbehrt jeglicher verantwortungsvollen Bildungspolitik. Sie werten mit Ihrer Regierungser- klärung die Schülerinnen und Schüler der neuen IGSen ins Bodenlose ab. Haben Sie, gerade als Kultusminister, dazu das Recht?
Wir denken NEIN.

Für die Elternvertreter, Schülerinnen, Schüler und Eltern der IGS Badenstedt

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