„Der Gesetzentwurf, wie ihn CDU und FDP heute vorgestellt haben, ist halbherzig und enttäuschend. Problematisch ist der Versuch, Inklusion über den Missbrauch des Begriffs Kindeswohl zu vereiteln. Mit der Möglichkeit, als ,Ultima Ratio‘ ein Kind zwangsweise an eine Förderschule zu überweisen, bleibt der Elternwille ausgehebelt. Das ist nicht nur höchst unmoralisch, es widerspricht auch der UN-Behindertenrechtscharta, der Schwarz-Gelb nachzukommen vorgibt,"

erklärte die stellvertretende Vorsitzende und schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Frauke Heiligenstadt zum gemeinsamen Gesetzentwurf von CDU und FDP zur Inklusion an Niedersachsens Schulen.

"Gleichwohl ist die SPD-Fraktion der Sache wegen dazu bereit, sich konstruktiv in die Gesetzesberatungen einzubringen. Wir erwarten jedoch auch, dass unser eigener Gesetzentwurf, den wir im August 2010 eingebracht hatten, gleichberechtigt neben dem Koalitionsentwurf beraten wird.“