Zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Rechtmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung von Oberschulen und Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen erklärt die stellvertretende Vorsitzende und schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Frauke Heiligenstadt:

„Wir bedauern sehr, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg zu einer anderen Rechtsauffassung gelangt ist, als wir. Gleichwohl akzeptieren wir natürlich den Richterspruch. Daraus ergibt sich für uns nun aber die Aufgabe, gegen die verpflichtende Fünfzügigkeit neuer Integrierter Gesamtschulen nun noch stärker politisch zu argumentieren. Es ist schade, dass die niedersächsischen Schülerinnen und Schüler, ihre Eltern, die Lehrkräfte und die Schulträger im ländlichen Raum nun noch ein Jahr warten müssen, bis nach einem geglückten Regierungswechsel in Niedersachsen diese Auflage endlich außer Kraft gesetzt wird.“