Mit Beginn des Schuljahres 2013/2014 startet die inklusive Schule": Kinder mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf lernen künftig gemeinsam. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten einen barrierefreien und gleichberechtigten Zugang zu den allgemeinen Schulen. „Wir haben in Niedersachsen damit bereits gute Erfahrungen gemacht", sagte die Niedersächsische Kultusministerin Frauke Heiligenstadt.

„Mehr als die Hälfte der Grundschulen arbeitet mit dem Regionalen Integrationskonzept, das Ende der 90er Jahre in Niedersachsen von der damaligen SPD-Landesregierung eingeführt wurde."

Das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule wurde am 20. März 2012 mit breiter Mehrheit im Niedersächsischen Landtag beschlossen.

Das Gesetz zur inklusiven Schule sieht zum Schuljahr 2013/2014 vor:

Die Grundschulen nehmen zum Schuljahr 2013/2014 alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Förderschwerpunkt Lernen im 1. Schuljahr auf. Alle anderen Schülerinnen und Schüler mit besonderem Förderbedarf werden an allgemeinen Grundschulen unterrichtet, wenn ihre Erziehungsberechtigten dies wünschen.

In den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen" werden ab dem Schuljahr 2013/2014 aufsteigend mit dem 1. Schuljahr keine Schülerinnen und Schüler mehr im Primarbereich aufgenommen.

Weiterführende Schulen nehmen zum neuen Schuljahr aufsteigend mit dem 5. Jahrgang Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in allen Förderschwerpunkten in den Sekundarbereich I auf, sofern dies dem Elternwunsch entspricht.

Die Einrichtung von Schwerpunktschulen ist für einen Übergangszeitraum bis 2018 möglich.

Die Landesregierung strebt nunmehr an, die Ausweitung der inklusiven Schule in Niedersachsen behutsam und verantwortungsvoll Schritt für Schritt weiter zu führen. „Wir wissen, dass die inklusive Schule auch eine Herausforderung für die Lehrkräfte, Schulleitungen und die pädagogischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen darstellt. Die Landesregierung unterstützt deshalb mit zusätzlichen Ressourcen im Personalbereich sowie in der Fort- und Weiterbildung", so Heiligenstadt.

Für die Umsetzung der Inklusion stellt die Niedersächsische Landesregierung in den kommenden vier Jahren bis zu 550 Millionen Euro zur Verfügung:

Für diverse Maßnahmen der sonderpädagogischen Förderung stellt das Land bereits jährlich rund 84 Millionen Euro (336 Mio. Euro bis 2017) für Integrationsklassen, Mobile Dienste, die sonderpädagogische Grundversorgung, die Zusammenarbeit zwischen Grund- und Förderschulen und Sprachsonderunterricht zur Verfügung.

Bis 2017 erhöht die Niedersächsische Landesregierung die finanziellen Mittel für Lehrkräfte sowie pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter um weitere ca. 200 Millionen Euro. Damit werden zusätzlich 1.640 Vollzeitlehrereinheiten für die Umsetzung der inklusiven Schule zur Verfügung gestellt. Zum Schuljahresbeginn 2013/2014 kommen zunächst 145 weitere Vollzeitlehrereinheiten hinzu.

Im Bereich Fort- und Weiterbildung plant die rot-grüne Landesregierung, rund 6,4 Millionen Euro für den Zeitraum der mittelfristigen Finanzplanung zu investieren. Um die Lehrkräfte im Zuge der inklusiven Schule zu unterstützen, wurden u. a. berufsbegleitende Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte aufgelegt. Hinzu kommen sollen z.B. in den nächsten Jahren Sprintstudiengänge zum Erwerb von sonderpädagogischen Ergänzungsqualifikationen.

„Es sind gute Rahmenbedingungen unter denen die inklusive Schule in Niedersachsen jetzt startet und ich bin zuversichtlich, dass das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Förderbedarf gelingen wird", erklärte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt. „Wir haben jedoch die Umsetzung der Inklusion immer als einen Prozess verstanden. Deshalb werde ich intensiv darauf achten, ob und in welchen Bereichen

Nachbesserungsbedarf besteht und wo eventuell nachgesteuert werden muss", betonte Heilgenstadt. „Inklusion ist eine Chance für alle Schülerinnen und Schüler. Die Vielfalt, die wir zukünftig in unseren Klassen haben werden, ist eine echte Bereicherung."

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