Der Gesetzentwurf, den die Fraktionen von SPD und Grünen heute vorlegen, vergrößert und verbreitert die Möglichkeiten des gleitenden Übergangs von der Vollzeitarbeit in den Ruhestand für die beamteten Lehrkräfte in Niedersachsen in ganz erheblichem Umfang. Beamtete Lehrerinnen und Lehrer können künftig mit 55 Jahren Altersteilzeit beantragen und mit 61 Jahren in die passive Phase der Altersteilzeit eintreten.

Rede von Claus Peter Poppe MdL zu TOP 13 Entwurf eines Gesetzes zur Altersteilzeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen während der Plenarsitzung vom 25.09.2014 im Niedersächsischen Landtag

Der Gesetzentwurf, den die Fraktionen von SPD und Grünen heute vorlegen, vergrößert und verbreitert die Möglichkeiten des gleitenden Übergangs von der Vollzeitarbeit in den Ruhestand für die beamteten Lehrkräfte in Niedersachsen in ganz erheblichem Umfang. Beamtete Lehrerinnen und Lehrer können künftig mit 55 Jahren Altersteilzeit beantragen und mit 61 Jahren in die passive Phase der Altersteilzeit eintreten. Diese Variante ist zusätzlich zu den bisher vorhandenen Möglichkeiten der Altersteilzeit im Blockmodell vorgesehen, das heißt, es wird in einem Block von 60% in vollem Umfang Unterricht erteilt und dann für 40% der Gesamtzeit die passive Phase der Altersteilzeit, anders gesagt das Ende der aktiven Dienstzeit erreicht, durchgängig bei einer Bezahlung von 70% des letzten Gehalts. Die möglichen zeitlichen Varianten sind 5, 10, 15 oder 20 Schulhalbjahre, damit mit dem Blockmodell kein Ausscheiden mitten in einem Halbjahr verknüpft ist. Zusätzlich ist dies eine Möglichkeit, die künftig auch Schulleiterinnen und Schulleitern zur Verfügung steht.

Wir tragen mit dieser deutlichen Verbesserung der besonderen Belastung von Lehrkräften Rechnung, und zwar weit besser als mit der bisherigen Regelung, die nur von einer verschwindend geringen Anzahl von Lehrkräften angewählt worden ist. Sie war unattraktiv für Lehrkräfte. Es ist jetzt schon aus Rückmeldungen und Anfragen erkennbar, dass das neue, verbesserte Modell auf deutlich mehr Interesse stoßen wird.

Gleichzeitig steigen bei guter Akzeptanz zusätzlich die Chancen für junge Lehrerinnen und Lehrer auf einen Berufseinstieg.

Auch diese Änderung ist im besten Sinne ein Ermöglichungsgesetz. Die anderen Altersteilzeitmöglichkeiten bleiben, wie betont, unverändert erhalten. Und ich bin ganz persönlich überzeugt davon, dass wir damit mehr für die Entlastung von Lehrkräften im letzten Jahrzehnt ihrer dienstlichen Tätigkeit tun, als es durch eine zusätzliche Stunde Altersermäßigung möglich wäre. Die Reaktionen von Kolleginnen und Kollegen bestärken mich in dieser Einschätzung. Es wird Zeit, dass einige Verbände das ebenfalls anerkennen.Regierungskoalition und Landesregierung haben mit der verbesserten Altersteilzeit und darüber hinaus mit verschiedenen Entlastungen in der dienstlichen Tätigkeit zum Beispiel im Rahmen des Ganztags oder bei der Rückkehr zu einem modernen Abitur nach 13 Jahren insgesamt ein umfassendes Maßnahmenpaket geschnürt, das deutlich macht: Wir sehen die besonderen Herausforderungen und die gewachsenen Belastungen des Lehrerberufs, und wir handeln entsprechend. Besonders an den Philologenverband und an die Spitze der GEW gerichtet, sage ich daher: Dies ist ein weiterer entscheidender Grund, um Schluss zu machen mit dem Streit um Lehrerarbeitszeiten und gemeinsam nach vorn zu schauen!
Federführend wird der Innenausschuss sein, da es sich um eine Änderung des Niedersächsischen Beamtengesetzes handelt. Ich hoffe auf zügige Beratungen und jedenfalls in diesem Teilbereich auch auf eine konstruktive Haltung der Oppositionsfraktionen.