Schwerpunkt der Dezember-Sitzung der AfB Region Hannover ist die Diskussion um den vorliegenden Entwurf für ein neues Niedersächsischen Schulgesetz. Wir sprechen über unseren Besuch im Stephansstift und über die Tagung zur Sprachlernklassen und Sprachenbildung. Der AfB-Landesvorstand plant eine Tagung zur Lehrerbildung - und wir werden überlegen, wie wir das angehen.

EINLADUNG zur Sitzung der AfB Unterbezirk Hannover
am Do, 04.12.2014, 17:00 Uhr im Kurt-Schumacher-Haus, Odeonstr. 15-16,
Sitzungsraum im Erdgeschoß rechts

Tagesordnung:
1. Begrüßung / Bericht von der Sitzung im Stephansstift am 13.11.2014
2. Entwurf des Niedersächsischen Schulgesetz (im Internet unter
http://www.mk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=33030&article_id=129027&_psmand=8)
3. Rückblick: Tagung zur Sprachenbildung
4. Planung: Veranstaltung zur Lehrerbildung (FES-Broschüre „Lehrerbildung im Spannungsfeld von Schulreformen und Inklusion“ im Internet unter folgender Adresse herunterladen:
http://library.fes.de/pdf-files/studienfoerderung/10646.pdf)
5. Berichte aus Hannover, der Region und dem Landesvorstand der AfB
6. Verschiedenes und Termine

Der Entwurf für ein neues Schulgesetz setzt einige sehr sinnvolle und notwendige Pflöcke und schaffft vor allem Möglichkeiten für Veränderungen in der niedersächsischen Schullandschaft und in den Schulen. Allerdings bleiben auch im vorliegenden Entwurf viele Fragen offen, die wir uns in der Diskussion um die Gelingensbedingungen der Inklusion – Grundsatzüberlegungen im Unterbezirk gestellt haben. Unseren daraus entwickelten Forderungen hat die Landeskonferenz der AfB Niedersachsen am 22.02.2014 einstimmig zugestimmt. (Siehe Anlagen).

Das neue Schulgesetz – Ein Bildungschancen-Gesetz - Überblick über die wichtigsten Änderungen zum Schuljahr 2015/2016

Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung bildungspolitischer Ziele der Landesregierung, wie sie in der
Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die 17. Wahlperiode des Niedersächsischen Landtags niedergelegt sind. Ziel ist, die Bildungschancen in Niedersachsen für jede Schülerin und jeden Schüler zu erhöhen.
Insbesondere sollen die gesetzlichen Grundlagen für die Rückkehr zu einem grundsätzlich dreizehnjährigen Bildungsgang am Gymnasium und an der nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschule, die Weiterentwicklung der inklusiven Schule und die Möglichkeit für die Schulträger, Gesamtschulen auch ersetzend für die Schulen des gegliederten Schulwesens zu führen, geschaffen werden. Neu gestaltet werden ferner die Rechtsgrundlagen für die Ganztagsschule, für die Grundschule in Bezug auf die Weiterführung der flexiblen Eingangsstufe sowie auf ihre Aufgabe bei der Wahl der weiterführenden Schulform.
Daneben wird mit der Beseitigung von Hindernissen bei der Zusammenarbeit kommunaler Schulträger die Zusammenarbeit in Niedersachsen insgesamt verbessert.

Abitur nach 13 Schuljahren
Mit dem Gesetzentwurf soll die Umstellung des Abiturs nach acht Jahren hin zu einem neuen modernen Abitur nach neun Jahren an den Gymnasien und den nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen erfolgen. Dies gewährleistet gerechte und umfassendere Bildungschancen im Sinne eines partnerschaftlichen Dialogs mit den Erziehungsberechtigten sowie den Schülerinnen und Schülern. Die Umstellung auf die dreizehnjährige Schulzeitdauer bis zum Abitur soll mit dem Schuljahr 2015/2016 beginnen. Dabei sollen die Schuljahrgänge 5 bis 8 einbezogen werden. Die Wiedereinführung von 13 Schuljahren bis zum Abitur schließt nicht aus, dass
einzelne Schülerinnen und Schüler durch das Überspringen eines Schuljahres die allgemeine Hochschulreife bereits nach 12 Schuljahren erwerben. Es handelt sich aber in solchen Fällen um eine persönliche Entscheidung der Erziehungsberechtigten und der Schülerin oder des Schülers. Persönlichen Neigungen, individuellen Begabungen sowie Interessen in und außerhalb der Schule wird dadurch ebenso Rechnung getragen wie unterschiedlichen alters- und geschlechtstypischen Entwicklungsphasen und möglichen familiären Belastungen.

Ganztagsschule
Der Stellenwert der Ganztagsschule wird durch eine neue Ganztagsschulvorschrift hervorgehoben. Im neuen § 23 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) wird eine klare Abgrenzung der Ganztagsschule von der Halbtagsschule vorgenommen. Zudem werden die offene und die gebundenen Formen der Ganztagsschule definiert.
Bildungsprozesse finden nicht nur in Schulen statt. Die unterschiedlichen Bildungspartner, dazu gehören u.a. die Musikschulen, die Volkshochschulen, kulturelle Einrichtungen und die Vereine, zusammenzubringen, ist eine wichtige Aufgabe, die sich bei der Ganztagsschule stellt. Die gesetzliche Verankerung der Ganztagsschule und die weitere Vernetzung der unterschiedlichen Bildungsangebote unter dem Dach der Schule ist Ziel des Gesetzentwurfs.

Grundschule
Weiterhin sieht der Gesetzentwurf vor, dass die bisherige Schullaufbahnempfehlung am Ende des 4. Schuljahrgangs entfällt. Dadurch werden der nicht kindgerechte Leistungsdruck im Primarbereich abgeschafft und die Grundschulen weiter entlastet. Stattdessen sollen die Schulen den Erziehungsberechtigten zwei auf den zukünftigen Bildungsweg der Schülerin oder des Schülers bezogene Beratungsgespräche anbieten, damit die Erziehungsberechtigten optimal vorbereitet eigenverantwortlich über den weiteren Bildungsweg ihres Kindes entscheiden können.
Durch die Möglichkeit zur Weiterführung der Eingangsstufe in Klasse 3 und 4 wird eine weitere Form jahrgangsübergreifenden Unterrichts eingeführt.
Durch den Wegfall der Schullaufbahnempfehlung fällt auch ihre rechtliche Bedeutung bei Überweisungsentscheidungen am Ende des 6. Schuljahrgangs ersatzlos weg. Die zweimalige Wiederholung desselben Schuljahrgangs nacheinander oder die Nichtversetzung in zwei aufeinander folgenden Schuljahrgängen führt nicht mehr regelmäßig zu einer Überweisung an eine andere Schule einer geeigneten Schulform; vielmehr wird in diesen Fällen ein Ermessensspielraum eröffnet und so die pädagogische Kompetenz der Schule weiter gestärkt. Überweisungsentscheidungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde zum Kindeswohl oder zum Drittschutz müssen künftig regelmäßig überprüft werden.

Quelle: Kultusministerium Niedersachsen, Hannover, 4. November 2014