Deutschland und Niedersachsen haben sich auf den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft gemacht. Auf diesem Weg müssen folgende Grundsätze zu beachten:

Alle Gesetze, Verordnungen und Beschlussdrucksachen sind unter dem Gesichtspunkt der Inklusion zu bewerten,

Schrittweise sind individuelle Förderkonzepte und Fördermaßnahmen für alle Schülerinnen und Schüler zu entwickeln und zu realisieren, so dass eine sonderpädagogische Überprüfung und Etikettierung von SchülerInnen überflüssig wird ....

Antrag an der SPD-UB Parteitag Region Hannover am 18.04.2015

Deutschland und Niedersachsen haben sich auf den Weg zu einer inklusiven Gesellschaft gemacht. Auf diesem Weg müssen folgende Grundsätze zu beachten:

1. Alle Gesetze, Verordnungen und Beschlussdrucksachen sind nicht nur unter „Gender“-Aspekten zu bewerten, sondern auch unter dem Aspekt, inwieweit sie „Inklusion" ermöglichen oder erschweren. Das gilt aktuell natürlich vor allem für das neue KiTa-Gesetz und für die dringend notwendige grundsätzliche Neukonzeption der Lehrerbildung,

2. Schrittweise sind individuelle Förderkonzepte und Fördermaßnahmen für alle Schülerinnen und Schüler zu entwickeln und zu realisieren, so dass eine sonderpädagogische Überprüfung und Etikettierung von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf für eine Zuweisung von Förderschullehrkräften nicht mehr notwendig ist,

3. in Regelschulen sind räumliche und personelle Strukturen aufzubauen, so dass das Nebeneinander von Regelschul- und Förderschulsystem schrittweise abgebaut wird. Sonderschullehrkräfte sollten daher soweit wie möglich im Rahmen von Stellen an den Regelschulen in multiprofessionellen Teams tätig sein.

4. Die Gestaltung der Bildungslandschaften und damit die Steuerung inklusiver Ansätze wird zunehmend eine kommunale Aufgabe.

Regionale Zentren für schulische Inklusion sollten zur Vernetzung der Schulen als kommunale Aufgabe eingerichtet werden. Sie dienen vor allem der Zusammenarbeit der Schulen im Rahmen eines regionalen Schulnetzes oder „Regionalen Inklusionskonzeptes“, der Zusammenarbeit mit den öffentlichen und privaten Einrichtungen in der Region, der Beratung von Eltern und Lehrkräften und dem organisierten Erfahrungsaustausch dienen.

Begründung

Seit dem Jahr 2013 ist Inklusion für alle Schulen verbindlich.

Nun ist der Zeitpunkt für die nächsten Schritte gekommen:

(1) Förderschul­lehrkräften werden im Rahmen inklusiv arbeitender interdisziplinärer Teams und einem Stammkollegium zugewiesen

(2) die Verteilung von Förder­schullehrkräften - wie auch bei den Lehrkräften mit anderer Lehrbefähigung – geschieht durch die Landesschulbehörde.

(3) Mit der Weiterentwicklung der Inklusion in unserer Gesellschaft und in den Schulen sollte die Etikettierung entfallen – jedes Kind soll entsprechend seinem Förderbedarf gefördert werden. Bislang ist die Überprüfung des sonderpädagogischen individuellen Förderbedarfs Voraussetzung der sonderpädagogische Förderung.

„Das System der sonderpädagogischen Hilfen und Angebote im Land Niedersachsen entwickelt und verändert sich fortlaufend. Nach einer Phase des Auf- und Ausbaus eines flächendeckenden differenzierten Angebots verschiedener, auf einzelne Behinderungsarten bezogener schulischer Einrichtungen, sind seit 1977 zusätzlich vielfältige flexible Organisationsformen sonderpädagogischer Förderung entwickelt worden:

Sonderunterricht für Sprachbehinderte

Integrationsklassen

Zusammenarbeit zwischen Grundschule und Sonderschule (gemäß Erlass des Kultusministeriums vom 17.02.1987)

Mobile Dienste

Bildung von Schulzweigen (nach § 106 Abs. 4 Niedersächsisches Schulgesetz, NSchG)

enge pädagogische Zusammenarbeit von allgemeinen Schulen und Sonderschulen (nach § 25 NSchG)”

Schon 1996 begann eine sozialdemokratische Landesregierung eine Veränderung des Schulsystems in Richtung auf Inklusion durch den Ausbau des gemeinsamen Unterrichts durch kooperative und integrative Ansätze unter dem Titel “Lernen unter einem Dach”.

Als Kernstück der Rahmenplanung wurde das “Regionale Integrationskonzept (RIK)” eingeführt. In einem “RIK” solllte ausgewiesen werden, wie und in welcher Form Kinder und Jugendliche mit sonder­pädagogischem Förderbedarf in einer Region gefördert werden können und wie die dafür vorhandenen sonderpädagogischen Förderangebote um- und ausgebaut wer-den sollen. Dabei sollte für Kinder und Eltern Verlässlichkeit entstehen, welche Förderangebote von der Sonderschule über die Kooperationsklasse bis zur Integrationsklasse in erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen. Sonderschulen werden so zu regiona­len oder überregionalen Förderzentren, die ihren umfänglichen schulgesetzlichen Auftrag wahrnahmen, indem sie alle Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Region bzw. im überregionalen Bereich betreuen.

Die Weiterentwicklung der “Regionale Integrationskonzepte” zu “Regionalen Inklusionskonzepten” steht in engem Zusammenhang mit der kommunalen Schulentwicklungsplanung und der Entwicklung regionaler Bildungslandschaften. Sie sollten deshalb von Eltern, Schulträgern, Lehrkräften, Schulleitungen und Schulbehörden getragen werden. Nur so kann das Förderangebot bedürfnisorientiert eingerichtet werden. Dadurch erhalten die Kommunen eine erheblich höhere Verwantwortung für die Gestaltung der Bildungslandschaften in Kooperation mit der Schulbehörde und im Dialog mit den Schulen und Eltern.

Quelle