Datum und Uhrzeit

14. April 2018, 10:00

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Der ordentliche Landesparteitag 2018 wird gem. § 4 Landessatzung für den 14. April 2018 einberufen.

10.00 Uhr (Einlass ab 9.00 Uhr) | Beginn des Landesparteitages

Der Antragschluss ist auf Freitag, den 16. Februar 2018 (24.00 Uhr) festgelegt. Antragsberechtigt zum Landesparteitag sind gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung und Wahlordnung des SPD Landesverbandes die Ortsvereine, die Unterbezirke, die Bezirke, der Landesvorstand, die auf Landesebene organisierten Arbeitsgemeinschaften und Foren.

Vorläufige Tagesordnung:

  1. Eröffnung
  2. Wahl des Tagungspräsidiums
  3. Beschluss über die Geschäftsordnung
  4. Beschluss über die Tagesordnung
  5. Wahl der Mandatsprüfungs- und Zählkommission
  6. Berichte
  7. Wahl des SPD-Landesvorstandes
  8. Antragsberatung und Beschlussfassung
  9. Schlusswort

Landesparteita 2018