Erhöhung des Zusatzbedarfs für Ganztagsgrundschulen
Status: angenommen mit Änderungen → in ähnlicher Form von AfB Niedersachsen bei Landesparteirat 2024 eingereicht (B13); Weiterleitung an Landtagsfraktion
Adressat: Landesparteirat
Antragstext
Der Zusatzbedarf für Ganztagsgrundschulen wird auch für Schulen, die nach 2004 als Ganztagsschulen genehmigt wurden auf mindestens 100% festgesetzt.
Begründung
Nach 2004 genehmigte Ganztagsschulen erhalten zur Zeit einen anteiligen ganztagsspezifischen Zusatzbedarf in Höhe von lediglich 75%. Um die Qualität der Ganztagsschulen aufrecht zu erhalten, den Kindern insbesondere eine qualitativ hochwertige, ganzheitliche Bildung zukommen zu lassen, wenn sie den größten Teil des Tages in der Schule verbringen, ist mindestens eine Finanzierung von 100% nach Klassenbildungserlass notwendig.
Man könnte sogar über einen noch höheren Bedarf für Ganztagsschulen nachdenken, da die Kinder und Jugendlichen bei solch einem langen Tag einen höheren Personalschlüssel als den von bspw. einer Person auf 26 Kinder, wie er in Grundschulen gilt, benötigen, um die für ihre soziale und persönliche Entwicklung notwendige, individuelle Unterstützung zu erhalten. Eine Person mit 26 Kindern im Grundschulalter kann beispielsweise im freien Spiel aus pädagogischer Sicht nahezu nur beaufsichtigen und sich nicht einzelnen Kindern individuell widmen, was insbesondere an langen Schultagen für die Entwicklung vieler Kinder notwendig wäre.