Status: in der Sitzung angenommen (04.12.2025)

Antragstext

Die AfB Region Hannover fordert die SPD-Fraktion im Stadtrat Hannover und die Landtagsfraktion der SPD Niedersachsen auf, sich im Zuge der Forderung nach beitragsfreiem Mittagessen für alle Grundschulkinder dafür einzusetzen, dass der pädagogische Happen ("eine kleine Essensportion") für die Erwachsenen, die das Mittagessen und die Schüler:innen pädagogisch begleiten, kostenlos ist.

 

Begründung

Das Mittagessen in den Grundschulen ist zentraler Bestandteil des pädagogischen Alltags, der vielfältige Lern- und Entwicklungschancen für die Kinder bietet. Es werden Esskulturen vermittelt, gesundes Essverhalten gelehrt und Umgangsformen bei Tisch vermittelt. Auch Geselligkeit mit vertrauter Kommunikation und der Möglichkeit des Beziehungsaufbaus bzw. der Vertiefung der Beziehungen sollte für die Kinder zu einem gesunden Mittagessen gehören. Da Kinder am besten und natürlichsten durch Vorbilder lernen, ist es für uns selbstverständlich, dass auch die begleitenden Erwachsenen am Mittagessen teilnehmen. Da das Essen für sie nicht den Zweck der Sättigung /des Genusses hat, sondern ein Handwerkszeug zur Bildungsvermittlung darstellt, also einen betrieblichen Zweck, sollen sie dafür nicht ihr Privatvermögen aufbrauchen, sondern es soll als Sachkosten finanziert werden.

Erläuterungen zum Thema geldwerter Vorteil:

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Januar 2012 (5 K 64/11):

Das Finanzgericht entschied, dass die unentgeltliche Gestellung von Mahlzeiten an Betreuer eines Kinderheims keinen lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil darstellt, wenn die Teilnahme an den Mahlzeiten arbeitsvertraglich verpflichtend ist und der Überwachung sowie der pädagogischen Betreuung der Kinder dient.

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19. Februar 2009 (11 K 384/07):

Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass Mahlzeiten, die Mitarbeitenden aus überwiegend betrieblichem Anlass unentgeltlich oder vergünstigt zur Verfügung gestellt werden, keinen lohnsteuerpflichtigen Vorteil darstellen. Dies gilt insbesondere, wenn die Mahlzeiten zur Unterstützung der Betreuungsaufgaben und zur Förderung des Zusammenhalts in der Betreuungseinrichtung beitragen.