Startchancenprogramm verbessern
Status: in Sitzung beschlossen (11/2025) → weiterleiten auf Parteitage
Adressat: SPD-Ratsfraktion im Stadtrat der Landeshauptstadt Hannover
Antragstext
Die SPD-Ratsfraktion im Stadtrat der Landeshauptstadt Hannover wird aufgefordert, das Startchancenprogramm in folgenden Punkten nachzubessern:
- Investitionen im Rahmen der Säule 1 in den Ausschüssen und dem Rat explizit als solche zu präsentieren.
- Anpassung der Säule 2, indem Personal, das über das Chancenbudget der eigenverantwortlichen Schule beschäftigt wurde, nicht nach zwei Jahren aufhören muss, sondern über die Säule 3 weiterbeschäftigt werden kann
- Anpassung der Säule 3 an die Erfordernisse der Schulen, indem die Landesmittel auch für qualifizierte Erzieher:innen, therapeutische Fachkräfte, Heilpädagog:innen oder qualifizierte Sozialassistenzkräfte tarifgerecht eingesetzt werden.
Begründung
Das Startchancenprogramm soll die Bildungs- und Chancengerechtigkeit unserer Schulen in Niedersachsen erhöhen und den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg aufbrechen. Das Startchancenprogramm ist ein Bundesbildungsprogramm mit einer Laufzeit von 10 Jahren, das auf drei Säulen aufgebaut ist. Zum ersten Mal werden im Kultusbereich Ressourcen nicht nur nach dem Königsteiner Schlüssels verteilt, sondern nach dem Prinzip: „Gerecht ist, Ungleiches ungleich zu behandeln.“
4000 Schulen werden bis 2032 mit 60 Mio. € die Schulen unterstützt, die in sozio-ökonomisch und/oder strukturschwachen Kommunen liegen. Von 396 Schulen in Niedersachsen befinden 46 Schulen im Großraum Hannover. Die meisten Schulen sind Grundschulen. Es gibt 3 Säulen der Unterstützung:
- Säule 1 fördert ausschließlich kommunale Vorhaben, die bis zu 60% landesseits bezuschusst werden. Wir beantragen, zur Schaffung von mehr Transparenz die Investitionen in den örtlichen Schulausschüssen und dem Rat der Stadt zu präsentieren werden. Das schafft Vertrauen.
- Die Säulen 2 (Schwerpunkt: Stärkung der Schul- und Unterrichtsentwicklung durch Projekte im Rahmen der eigenverantwortlichen Schule) und 3 (Schwerpunkt: Stärkung des Personals durch Multiprofessionelle Teams in Verantwortung des RLSB/MK) sollten den Erfordernissen der Schulen besser angepasst werden. Wir beantragen, Personal, das zunächst über Säule 2 (Chancenbudget der eigenverantwortlichen Schule) beschäftigt wurde nach erfolgreicher Arbeit nach spätestens 2 Jahren auch über Säule 3 (Landesmittel des MK) übernommen werden kann. Es sollten entsprechend dem Tariftreuegesetz prekäre Arbeitsverhältnisse vermieden werden.
- Wir beantragen, dass die Landesmittel der Säule 3 nicht ausschließlich für Stellen im Bereich Schulsozialarbeit in schulischer Verantwortung eingesetzt werden. Es sollten auch qualifizierte Erzieher:innen, therapeutische Fachkräfte, Heilpädagog:innen oder qualifizierte Sozialassistenzkräfte tarifgerecht beim Land Niedersachsen durch das RLSB eingestellt werden können.
Ziel ist es, die Schulen den besonderen Bedingungen vor Ort gerecht werden werden zu lassen.