Niedersachsen wird nach dem Ende der Weihnachtsferien am 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 Wechselunterricht und Distanzlernen und die Notbetreuung als Eckpfeiler für ein Bildungs- und Betreuungsangebot im Corona-Lockdown einziehen.
Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 im Überblick:

Grundschulen:

11.01.-15.01.2021 Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung)

18.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)

Abitur- und Abschlussklassen:

11.01.-29.01.2021 Szenario B (Wechselmodell)

Alle weiteren Jahrgänge:

11.01.-29.01.2021 Szenario C (Distanzlernen)

Notbetreuung Schule:

Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.

Quelle: Auszug aus Pressemitteilung des Kultusministerium vom 05.01.2020