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Inklusion - Integration

Die inklusive Pädagogik ist ein neuer Ansatz der Pädagogik, dessen wesentliches Prinzip die Wertschätzung der Diversität in der Bildung und Erziehung ist. Befürworter der Inklusion gehen von der Tatsache aus, dass die Heterogenität die Normalität darstellt. Sie plädieren für die Schaffung einer Schule, die die Bildungs- und Erziehungsbedürfnisse aller Schüler zu befriedigen hat.
Die inklusive Pädagogik hat sich zwar aus der integrativen Pädagogik entwickelt, weist aber begriffliche und konzeptionelle Unterschiede auf, vor allem in Bezug auf die Wahrnehmung der realen Aussonderung von SchülerInnen.

Die integrative Pädagogik strebt in einer Welt, die real aussondert, integrative Verhältnisse an. Sie tritt wie die Inklusive Pädagogik für das Recht aller Schüler, unabhängig von ihren Fähigkeiten oder Beeinträchtigungen sowie von ihrer ethnischen, kulturellen oder sozialen Herkunft gemeinsam unterrichtet zu werden ein.

Entgegen der Intention der Integrationspädagogik hat sich in der schulischen Realität der Integration häufig die deutliche Unterscheidung von Kindern „mit sonderpädagogischem Förderbedarf“ und die „ohne sonderpädagogischen Förderbedarf“ etabliert. Dieser Effekt wurde innerhalb der Integrationspädagogik kritisiert.

Die Inklusion beruft sich auf die Menschenrechte und fordert, dass die Schule den Bedürfnissen ihrer Schülergesamtheit gewachsen sein soll. Kein Kind soll ausgesondert werden, weil es den Anforderungen der Schule nicht entsprechen kann.

Im "Handlexikon der Behindertenpädagogik" definiert Andreas Hinz den Ansatz der Inklusion als "allgemeinpädagogischer Ansatz, der auf der Basis von Bürgerrechten argumentiert, sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung wendet und somit allen Menschen das gleiche volle Recht auf individuelle Entwicklung und soziale Teilhabe ungeachtet ihrer persönlichen Unterstützungsbedürfnisse zugesichert sehen will. Für den Bildungsbereich bedeutet dies einen uneingeschränkten Zugang und die unbedingte Zugehörigkeit zu allgemeinen Kindergärten und Schulen des sozialen Umfeldes, die vor der Aufgabe stehen, den individuellen Bedürfnissen aller zu entsprechen - und damit wird dem Verständnis der Inklusion entsprechend jeder Mensch als selbstverständliches Mitglied der Gemeinschaft anerkannt."[1]

Für die Inklusion gibt es keine zwei Gruppen von Schülern und Schülerinnen, sondern einfach Kinder und Jugendliche, die die Schülergesamtheit darstellen und die unterschiedliche Bedürfnisse haben. Viele dieser Bedürfnisse werden von der Mehrheit geteilt und bilden die gemeinsamen Erziehungs- und Bildungsbedürfnisse. Alle Schüler haben darüber hinaus individuelle Bedürfnisse, darunter auch solche, für deren Befriedigung die Bereitstellung spezieller Mittel und Methoden sinnvoll sein kann.

Für Susanne Abram "unterscheidet sich der Begriff der Integration vom Begriff der Inklusion insofern, als dass es bei der Integration von Menschen immer noch darum geht, Unterschiede wahrzunehmen und zuerst Getrenntes wieder zu vereinen. Inklusion hingegen versteht sich in Bezug auf Schule als ein Konzept, das davon ausgeht, dass alle SchülerInnen mit ihrer Vielfalt an Kompetenzen und Niveaus aktiv am Unterricht teilnehmen. Alle SchülerInnen erleben und nehmen Gemeinschaft wahr, in der jeder/jede Einzelne seinen/ihren sicheren Platz hat und somit eine Teilnahme für alle SchülerInnen am Unterricht möglich ist."[2]

Auch Walter Krög weist auf diesen Unterschied darauf hin: "Der Begriff Inklusion geht über den der Integration hinaus. Ist mit Integration die Eingliederung von bisher ausgesonderten Personen gemeint, so will Inklusion die Verschiedenheit im Gemeinsamen anerkennen, d.h., der Individualität und den Bedürfnissen aller Menschen Rechnung tragen. Die Menschen werden in diesem Konzept nicht mehr in Gruppen (z.B. hochbegabt, behindert, anderssprachig, ...) eingeteilt. Während im Begriff Integration noch ein vorausgegangener gesellschaftlicher Ausschluss mitschwingt, bedeutet Inklusion Mitbestimmung und Mitgestaltung für alle Menschen ohne Ausnahme. Inklusion beinhaltet die Vision einer Gesellschaft, in der alle Mitglieder in allen Bereichen selbstverständlich teilnehmen können und die Bedürfnisse aller Mitglieder ebenso selbstverständlich berücksichtigt werden. Inklusion bedeutet davon auszugehen, dass alle Menschen unterschiedlich sind und dass jede Person mitgestalten und mitbestimmen darf. Es soll nicht darum gehen, bestimmte Gruppen an die Gesellschaft anzupassen."

Quelle: WIKIPEDIA

Sozialverband Deutschlands (SoVD). 2009: UN-Menschenrechtskonvention

UN-Behindertenrechtskonvention - Aufbruch in eine inklusive Gesellschaft - auch in Deutschland

(Stand: 04/2009)

Am 26. März 2009 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Nun ist sie geltendes deutsches Recht und muss umgesetzt werden. Dabei muss Deutschland das Leitbild der Konvention achten: die Inklusion, also die vollumfängliche Einbeziehung behinderter Menschen in die Gesellschaft von Anfang an.

Die UN-Behindertenrechtskonvention dient dem Schutz der Menschenrechte. Sie schafft kein Sonderrecht für behinderte Menschen, sondern ergänzt die allgemeinen Menschenrechte um die Perspektive von Menschen mit Behinderungen.
Das neue Leitbild: Inklusion

Die Konvention verfolgt ein grundsätzlich neues Leitbild: die Inklusion. Sie ist klar zu unterscheiden von der in Deutschland bekannten Integration: Nicht (mehr) der behinderte Mensch muss sich anpassen, damit er in der Gesellschaft dabei sein kann. Stattdessen muss sich die Gesellschaft mit ihren Strukturen anpassen. Eine inklusive Gesellschaft bezieht behinderte Menschen mit ihren Bedürfnissen von Anfang an ein und grenzt gar nicht erst aus. Die Individualität und Vielfalt der Menschen wird anerkannt und wertgeschätzt.
Impulse in vielen Lebensbereichen

Die Konvention soll dafür sorgen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben. Hierfür stellt die Konvention Forderungen in vielen Lebensbereichen auf.

So muss z. B. gemäß Artikel 24 ein inklusives Bildungssystem geschaffen werden, bei dem Kinder mit Behinderungen nicht aus dem allgemeinen Schulsystem ausgegrenzt, sondern einbezogen werden. Das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder soll damit zur Regel werden. Beim Zugang zu Arbeit und Beschäftigung haben Menschen mit Behinderungen nach Artikel 27 der Konvention Anspruch auf gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt. Die Konvention fordert auch, Maßnahmen zu ergreifen, damit Mobilität und Barrierefreiheit zugunsten behinderter Menschen sichergestellt werden (Artikel 9 und 20). Auch Menschen mit Behinderungen haben, das sagt die Konvention in Artikel 19 deutlich, das Recht, ihren Wohn- und Aufenthaltsort selbst zu bestimmen. Weitere Lebensbereiche, die die Konvention anspricht, sind u. a.: Gesundheit, Familie, Freiheit und Sicherheit und soziale Teilhabe. Die Rechte behinderter Frauen werden in Artikel 6 der Konvention in besonderem Maße angesprochen.

UN-Behindertenrechtskonvention - Aufbruch in eine inklusive Gesellschaft - auch in Deutschland