Begründung

Nach über 50 Jahren wird es Zeit, dass die Gesamtschule als gleichberechtigte Regelschule im Schulgesetz verankert wird.

Zwischen den Gesamtschulen besteht ein ständiger Austausch  über neue Ansätze, Methoden und inhaltliche Anforderungen. 

Die gemeinsame Beschulung  und individuelle Förderung in heterogenen - auch jahrgangsübergreifenden -  Lerngruppen  ohne Wiederholung von Schuljahren in allen Schulfächern und Abschulung auf andere Schulen in einem hierarchischen System ermöglichen es allen Gesamtschulen unabhängig ihrer Zügigkeit Schülerinnen und Schüler in großem Umfang zu Schulabschlüssen zu bringen, die über der Empfehlung der Grundschule liegen.

BEISPIELE DER BENACHTEILIGUNG UND BEHINDERUNG BEI DER ERRICHTUNG VON GESAMTSCHULEN

Zur Errichtung von Gesamtschulen: 

Verordnung für die Organisation der allgemein bildenden Schulen (SchOrgVO) in der Fassung vom 02.09.2021.   § 4.   Größe der Schulen und von Teilen von Schulen

„(1) Für die Größe der Schulen und von Teilen von Schulen gelten die folgenden Anforderungen:

Spalte /  Schulform / Zahl der Klassen und Lerngruppen je Schuljahrgang (Zahl der Züge

6 / Gesamtschule im Sekundarbereich I

6,1/ Integrierte Gesamtschule /  mindestens 4 / Höchstens 8“

„Eine Gesamtschule darf dreizügig geführt werden, wenn

1. sie vor dem 1. August 2013 errichtet wurde,

2. eine andere Gesamtschule für Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen nicht erreichbar ist oder.  3. sie die einzige Schule im Sekundarbereich I am Schulstandort ist

und die inhaltlichen und organisatorischen Grundanforderungen an eine Gesamtschule erfüllt werden.“

 

Zur Aufnahme von Schüler:innen:  

Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) in der Fassung vom 25. Juni 2025 

§ 59 a.   Aufnahmebeschränkungen

  1. 1Die Aufnahme in Ganztagsschulen und Gesamtschulen kann beschränkt werden, soweit die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität der Schule überschreitet. 2Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Zahl der verfügbaren Plätze, so werden die Plätze durch Los vergeben

Weitere Auskünfte zu diesem Antrag

Antragsteller im AfB UB Region Hannover,  Hans-Dieter Keil-Süllow,  hd.ks(at)iCloud.com

Vorsitzende des AfB UB Region Hannover,  Marius Eckert und Katrin Bajraktari,  

      beide unter afb(at)spd-region-hannover.de erreichbar

Vorsitzend der AfB Niedersachsen, Jutta Liebetruth, Jutta-Laptop(at)liebetruth.de

       Jürgen Köpke, juergen.koepke(at)ewetel.net