Das Niedersächsisches Kultusministerium hat dem Landeselternrat und anderen Verbänden den Entwurf eines Erlasses zur Errichtung, Aufhebung und Organisation von Öffentlichen Schulen (VO-OrgS) zur Anhörung gegeben. Der Landeselternrat hat auf seiner letzten Sitzung diesen Entwurf abgelehnt. Er könne nicht nachvollziehen, dass weiterhin an der Fünfzügigkeit bei Gesamtschulen im Sek-I-Bereich festgehalten wird.

Er könne nicht nachvollziehen, dass eine Gleichbehandlung der Gesamtschulen bei den vielfältigen Ausnahmeregelungen in der Verordnung ausgeschlossen werde. Dem Wunsch vieler Eltern zur Errichtung von Gesamtschulen träge diese Verordnung in keinster Weise Rechnung.

Eine zukunftsfähige Schulstruktur wäre dann gegeben, wenn die Mindestzügigkeit für Gesamtschulen dreizügig wäre. Der LER fordert: Das Abitur an den Gesamtschulen kann im Regelfall in 13 Schuljahren erworben werden."

Das Gymnasium solle in der derzeitigen Form erhalten bleiben. "Das Abitur kann nach insgesamt 12 Schuljahren erworben werden."

Der LER fordert: "Der freie Elternwille bei der weiterführenden Schulen bleibt erhalten."

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