Seit Jahrzehnten wird über die richtige Schulstruktur in Niedersachen und die richtige Schulform für jedes einzelne Kind heftig debattiert. Niedersachsens Regierung favorisiert das gegliederte Schulwesen, in dem Schüler nach ihrem vermeintlichen Leistungsvermögen der Schulform zugewiesen werden. In Gesamtschulen hingegen sollen Schüler mit schwächeren Leistungen gemeinsam mit und auch von stärkeren Schülern lernen. Die Differenzierung findet innerhalb der Schule statt.

Forderungen des Landeselternrtes zur Schulform integrierte Gesamtschule - Pressemitteilung

Präambel:
Seit Jahrzehnten wird über die richtige Schulstruktur in Niedersachen und die richtige Schulform für jedes einzelne Kind heftig debattiert. Niedersachsens Regierung favorisiert das gegliederte Schulwesen, in dem Schüler nach ihrem vermeintlichen Leistungsvermögen der Schulform zugewiesen werden. In Gesamtschulen hingegen sollen Schüler mit schwächeren Leistungen gemeinsam mit und auch von stärkeren Schülern lernen. Die Differenzierung findet innerhalb der Schule statt. Eine wachsende Zahl von Eltern möchte ihre Kinder an Integrierte Gesamtschulen schicken. Anfang dieses Jahrtausends wurde von der CDU/FDP-Regierung die Gründung neuer Gesamtschulen untersagt. Dieses Einrichtungsverbot wurde in der zweiten Wulff-Ära zwar wieder aufgehoben, die Hürden für die Errichtung neuer Gesamtschulen sind aber unverändert sehr viel höher als für Schulen des gegliederten Schulwesens. Und jetzt kommt auch noch die mit besonderen Privilegien ausgestattete Oberschule als neue Schulform hinzu.

Der Landeselternrat ist die gesetzliche Vertretung aller Eltern, die ihre Kinder an niedersächsische Schulen schicken. „Der Landeselternrat vertritt die Interessen der Eltern, die ihre Kinder an die Haupt- und Realschule schicken möchten, aber auch der Eltern, die Oberschule bevorzugen. Der Landeselternrat vertritt die große Anzahl der Gymnasialeltern, aber genauso die Gesamtschuleltern.“, unterstreicht Pascal Zimmer, Vorsitzender des Landeselternrates.

„Wir behaupten nicht, dass es nur die eine, für alle Kinder beste, Schulform gibt, aber die Eltern sollen wählen können, und in Bezug auf die Gesamtschulen ist dies nur sehr begrenzt möglich. Und deshalb hat der Landeselternrat mit der überwältigenden Mehrheit der Elternvertreter aller Schulformen den folgenden Gesamtschul-Forderungskatalog verabschiedet:“

  • Das Abitur wird in den Integrierten Gesamtschulen nach 9 Schuljahren erreicht (G9). Auf Wunsch und nach Entscheidung der Schule kann ein Bildungsgang zum Abitur nach 8 Schuljahren (G8) eingerichtet werden.
  • Die Gesamtschule wird als gleichberechtigte Regelschule geführt.
  • Die Schulträger entscheiden in eigener Verantwortung unter Berücksichtigung des Elternwillens über die Errichtung von Gesamtschulen (Gründungsfreiheit). Die Mindestzügigkeit ist analog der Zügigkeit für Oberschulen festzusetzen.
  • Kooperative Gesamtschulen können in Integrierte Gesamtschulen umgewandelt werden.
  • Die Klassengröße beträgt höchstens 25 Schülerinnen und Schüler.
  • Der Schule stehen weit reichende Differenzierungsmodelle nach Entscheidung der Schule zur Verfügung (innere, äußere, horizontale und vertikale Fachleistungsdifferenzierung).
  • Jeder Schule steht sozialpädagogisches Personal zur Verfügung, und zwar im Umfang von mindestens einer Stelle pro 200 Schülerinnen und Schüler.
  • Alle Gesamtschulen werden unter Berücksichtigung des Elternwillens als gebundene Ganztagsschulen geführt und sind entsprechend ausgestattet.
  • Die in der Ganztagsschule unabdingbare gesunde und attraktive Mittagsverpflegung steht auf stabiler finanzieller Grundlage.
  • Lehr- und Lernmittel sind für Schülerinnen und Schüler frei.
  • Die für die Schülerinnen und Schüler kostenfreie Schülerbeförderung im Sekundarbereich II ist im Gesetz verankert und wird vom Schulträger sichergestellt.
  • Der Übergang in die Qualifikationsphase ist wie am Gymnasium prüfungsfrei gestaltet
  • Die Lehrkräfte haben ausreichende Unterstützung bei der Umsetzung der Kerncurricula, die regelmäßig wissenschaftlich überprüft und überarbeitet werden.

Bei Rückfragen steht Herr Zimmer, Vorsitzender, Tel.: 0170 / 5258164, gern zur Verfügung.

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