Frauke Heiligenstadt: Oberschule im Hau-Ruck-Verfahren
"Ein Gesetzentwurf wird immer noch vom Landtag beschlossen und nicht auf Fraktionssitzungen von CDU und FDP. Wer einen Gesetzentwurf vor einer Landtagssitzung beschließt, sich aber der bildungspolitischen Debatte im Landtag nicht stellt, scheint von seinen eigenen Vorschlägen nicht deutlich überzeugt zu sein."
Zur Beschlussfassung des Gesetzentwurfes zur Einführung einer Oberschule durch die Landtagsfraktionen von CDU und FDP am (heutigen) Montag bemerkt die stellvertretende Vorsitzende und schulpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Frauke Heiligenstadt:
„Ein Gesetzentwurf wird immer noch vom Landtag beschlossen und nicht auf Fraktionssitzungen von CDU und FDP. Wer einen Gesetzentwurf vor einer Landtagssitzung beschließt, sich aber der bildungspolitischen Debatte im Landtag nicht stellt, scheint von seinen eigenen Vorschlägen nicht deutlich überzeugt zu sein. Stattdessen legen die Regierungsfraktionen wohl eher Wert auf eine eigene Inszenierung in einer eigens anberaumten Sitzung des Kultusausschusses am 16. Dezember 2010. Dies führt nur dazu, dass die an Bildung wirklich Interessierten – nämlich die Eltern, Kommunen und bildungspolitischen Verbände – nur eine verkürzte Beratungszeit haben. Die Fraktionen von CDU und FDP wollen angeblich interessierten Schulträgern die Möglichkeit zur Einrichtung der Oberschule zum kommenden Schuljahr eröffnen. Es drängt sich aber doch eher der Eindruck auf, dass sie möglichst noch vor der Kommunalwahl Türschilder an bestehenden Haupt- und Realschulen auswechseln wollen. Eine seriöse, auf Qualität ausgerichtete Bildungspolitik ist aber nicht im Hau-Ruck-Verfahren möglich.“