„Vor 21 Jahren, am 20. November 1989, wurde von 191 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Am 17. Juni 2009 beschloss der Niedersächsische Landtag die Verankerung von Kinderrechten in der Landesverfassung. Schutz und Förderung von Jungen und Mädchen haben damit bei uns höchsten Rang.

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Anlässlich des „Internationalen Tages der Kinderrechte“ am (morgigen) 20. November erklärt der stellvertretende Vorsitzende und sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Uwe Schwarz:

„Vor 21 Jahren, am 20. November 1989, wurde von 191 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen die UN-Kinderrechtskonvention unterzeichnet. Am 17. Juni 2009 beschloss der Niedersächsische Landtag die Verankerung von Kinderrechten in der Landesverfassung. Schutz und Förderung von Jungen und Mädchen haben damit bei uns höchsten Rang.

In Niedersachsen ist davon aber bisher kaum etwas zu spüren. Jedes sechste Kind in unserem Land gilt als arm. Ein Drittel aller Großfamilien und fast die Hälfte aller Alleinerziehenden sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Die bisherigen Maßnahmen der Landesregierung zur Erfüllung des verfassungsmäßigen Auftrags sind offensichtlich unzureichend. Wir fordern deshalb die Landesregierung dazu auf, endlich das bisherige System der Kinder- und Familienförderung zu einer Kindergrundsicherung weiterzuentwickeln.

Kinderarmut ist eine Geißel, die wir nicht länger hinnehmen dürfen. Eine Kindergrundsicherung hilft, die Ausgrenzung von Kindern aus armen Familien zu überwinden. Anlässlich des Internationalen Tages der Kinderrechte appellieren wir an Sozialministerin Özkan, den Verfassungsauftrag anzunehmen und endlich hinreichende Schritte zur Bekämpfung von Kinderarmut einzuleiten. An Ministerpräsident McAllister richten wir die Aufforderung, mit einer Bundesratsinitiative den Prozess zu starten, Kinderrechte auch ins Grundgesetz aufzunehmen. Der anhaltende Widerstand dagegen in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist uns unerklärlich.“