Oberschule löst Probleme nicht und stiftet mehr Verwirrung
„Bei der heutigen Sitzung des Kultusausschusses ging es der Landesregierung und den Fraktionen von CDU und FDP nur um eine Inszenierung. Dabei ist es unangemessen, dass solch ein wichtiges Gesetz zur Neuordnung der Schulstruktur in einem verkürzten Verfahren beraten wird. Da für den Gesetzentwurf Kultusminister Althusmann verantwortlich zeichnet, hätte er auch von der Landesregierung eingebracht werden müssen. Damit wäre eine längere und solide Beratung mit einer Anhörung der Verbände verbunden
gewesen," erklärte die stellvertretende Vorsitzende und schulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Frauke Heiligenstadt, anläßlich der heutigen Sitzung des Kultusausschusses des niedersächsischen Landtages in Hannover und führ fort:
Der Gesetzentwurf beinhaltet nichts Neues und bringt keine Ordnung, sondern Unordnung in die Schullandschaft. Der neu eingefügte § 10a zur Einführung der Oberschule stiftet eher Verwirrung. Bislang sollten angeblich zwei unterschiedliche Oberschultypen eingerichtet werden. Und zwar eine ohne und eine mit gymnasialer Option. Folgt man dem Gesetzestext, dann sollen die unterschiedlichsten Organisationsformen möglich sein. Da ist das Durcheinander in der niedersächsischen Schullandschaft programmiert. Leidtragende sind mal wieder die Schulen und die Schüler und Schülerinnen.
Gänzlich fehlt der Bildungsauftrag für die Oberschule. Sie wird nicht aus pädagogischen Gründen eingeführt, sondern nur aus rein demografischen Gründen und zur Rettung von Schulstandorten. Aber selbst das wird die neue Schulform nicht gewährleisten. Bereits heute gibt es Berechnungen, wo in Landkreisen die Oberschule aufgrund der zehnjährigen Prognose nicht eingerichtet werden kann.
Auch die versprochene bessere Ausstattung findet sich nicht im Gesetz wieder. Damit gibt es keinen Rechtsanspruch auf Schulsozialarbeit, Ganztagsschule und kleinere Klassen.
Die Forderungen der Eltern und der kommunalen Spitzenverbände finden sich in dem Gesetzentwurf nicht wieder.
Dieser Gesetzentwurf trägt nicht zum Schulkonsens bei, sondern verhindert ihn. Es wäre leichter gewesen, den Elternwillen zu respektieren und die Mindestzügigkeit neuer Integrierter Gesamtschulen auf vier und in Ausnahmen drei zu senken.
Das wäre einfacher, effizienter, leistungsorientiert.“