Seit Mitte November wird in Niedersachsen, ausgehend von einer Initiative in Hannover, ein „Volksbegehren für gute Schulen“ betrieben. Im dort vorgeschlagenen Gesetzestext ist vorgesehen, dass das Abitur an Gymnasien und Gesamtschulen nach 13 Schuljahren abgelegt werden soll, dass die Mindestzügigkeit für Gesamtschulen auf vier (-im Ausnahmefall auf drei-) Klassen herabgesetzt werden soll und dass die bestehenden Vollen Halbtagsgrundschulen fortgeführt werden sollen.

Gesamtschulen verfolgen durch die längere gemeinsame Beschulung aller Schüler, unabhängig von Begabungen und Schullaufbahnempfehlungen, einen anderen pädagogischen Ansatz als die Schulen des gegliederten Systems. Wenn die Landesregierung im Rahmen der Einführung des Abiturs nach 8 Jahren (G 8) auch an den Integrierten Gesamtschulen von Gleichbehandlung der Schüler spricht, ist dies nach Auffassung des Landeselternrates von dem Bestreben getragen, die starren Strukturen des mehrgliedrigen Systems um jeden Preis gegen innovative Ansätze zu verteidigen. Wenn immer mehr Eltern ihre Kinder an Gesamtschulen schicken möchten, so hat die Landesregierung dem Rechnung zu tragen. Wenn Eltern sich für einen längeren, pädagogisch eingebetteten Weg an Integrierten Gesamtschulen in 13 Schuljahren zum Abitur für ihre Kinder entscheiden möchten, so ist Ihnen das zu ermöglichen. Bundesländer mit Integrierten Gesamtschulen führen diese alle mit 13 Jahren zum Abitur. Die Vorschrift, dass Gesamtschulen nur mindestens fünfzügig geführt werden dürfen, ist zudem eine massive Bremse bei der Errichtung neuer Gesamtschulen insbesondere in ländlichen Regionen. Es bleibt der fade Beigeschmack, dass die Landesregierung nach dem vielleicht unerwarteten Run auf die Gesamtschulen nunmehr krampfhaft versucht, diesen durch die Hintertür die Substanz zu entziehen.

Die Einführung von G8 und die Umsetzung der Kerncurricula an den Gymnasien haben zu viel Unmut unter der Elternschaft geführt. Hier muss massiv nachgebessert werden, um die Schüler schnell zu entlasten. Viele Eltern fordern umgehende Maßnahmen, um die Situation an den Gymnasien jetzt zu verbessern. Ob überhaupt eine Rückkehr zu G9 die Lösung sein kann, ist unter den Gymnasialeltern umstritten. Viele Eltern sehen auch die Mehrbelastung, die durch eine Rückkehr zum Abitur nach 13 Schuljahren an den Gymnasien entstehen würde: Schon wieder neue Kerncurricula, neue Lehrbücher, keine Entlastung beim Lehrerbedarf. Hinzu kommt, dass in allen anderen Bundesländern Abitur nach 12 Schuljahren am Gymnasium die Regel ist. Bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen waren auch immer eine Forderung der Elternschaft.

Die Umwandlung der Vollen Halbtagsgrundschulen in Verlässliche Grundschulen bringt neben dem Verlust eines zukunftsgerichteten pädagogischen Konzeptes nur einen sehr bescheidenen Gewinn an Lehrerstunden, die aber wie alle Überhangstunden an den Grundschulen kaum sinnvoll einzusetzen sind. Der Landeselternrat fordert den Erhalt der bestehenden Vollen Halbtagsgrundschulen und verlangt, das Überangebot an Grundschullehrkräften schrittweise dazu zu nutzen, die pädagogischen Mitarbeiter an allen Grundschulen im Sinne der Vollen Halbtagsschulen durch Lehrkräfte zu ersetzen.

Festzuhalten bleibt jedoch, dass unser gesamtes Schulsystem, von Grund- und Förderschulen, von allen weiterführenden Schulen bis zu den berufsbildenden nicht nur deutlich zusätzlicher Mittel oder zusätzlichen Personals bedarf, sondern einer stringenten ideologiefreien Unterstützung aller im Landtag vertretenen Parteien. Die Bildung unserer Kinder darf nicht zur Bildungspolitik der Parteien verkommen.

Aufgrund der genannten Bedenken sowie der uneinheitlichen Elternmeinung hinsichtlich einer Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien gibt der Landeselternrat, bei allem Verständnis für die Sorgen und den Unmut von Eltern kein eindeutiges Votum für das Volksbegehren ab.